Der Landrat des Kreises Herzogtum hat neue Maßgaben zu öffentlichen Veranstaltungen bekanntgegeben. Private Veranstaltungen sind davon nicht betroffen! Die Verfügung können Sie hier lesen.

Update 18.03.2020: Nun sind auch private Veranstaltungen mit mehr als 50 Gästen untersagt!

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