Das Land Schleswig-Holstein sucht Personen, die in der Amtsperiode 2024 bis 2028 die Aufgabe des Schöffen- oder Jugendschöffenamtes wahrnehmen möchten. Hierbei ist es die Aufgabe der Gemeinden, Vorschlagslisten zusammenzustellen und Personen zu benennen, die für das Schöffenamt geeignet erscheinen. Zu den Anforderungen siehe die offizielle Bekanntmachung vom 19.12.2022 oder (wesentlich einfacher zu verstehen) https://schoeffenwahl2023.de/ .

Die Interessierten können ihre Bewerbung anhand der offiziellen Bewerbungsformulare selbst ausfüllen (unter https://schoeffenwahl2023.de/) und ausgedruckt bei der Amtsverwaltung einreichen. Sollte ein digitales Ausfüllen nicht möglich sein, druckt das Amt die Unterlagen gerne aus.

Ansprechpartner im Amt:

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