Zu Silvester gehört für viele das Abbrennen von Raketen und Böllern dazu. Damit das ohne Schäden bei Dritten geschieht, weist das Amt Berkenthin darauf hin, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlicher Gebäude oder Anlagen ganzjährig verboten ist. Zu den beiden letzten Kategorien zählen:

  • Gebäude mit Reet- oder Weichdächern
  • Tanklager
  • Biogasanlagen
  • Heu- und Strohlager (sowohl im Dorfgebiet als auch in Klempau Siedlung gibt es nicht nur landwirtschaftliche Betriebe, sondern auch diverse Reitställe, die Heu und Stroh lagern!)

Im Umkreis von ca. 200 m um diese Gebäude und Anlagen herum dürfen auch am 31.12.23 und 01.01.24 keine Raketen und Knallkörper abgefeuert oder abgebrannt werden.

Unsere Feuerwehr freut sich, wenn auch sie unbeschwert Silvester feiern kann und nicht zu verhinderbaren Einsätzen gerufen werden muss.

Nicht vergessen: Am nächsten Tag den Raketen- und Böllermüll zusammenkehren und in der Restmülltonne entsorgen.

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